Volksbegehren

Montag, 17.04.2023 ab 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Gemeindeamt Sankt Bartholomä

 

Zu den Volksbegehren:

  • ECHTE Demokratie – Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG

wurden Einleitungsanträge gestellt.

 

Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 im Gemeindeamt unterschrieben werden.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

 

Eintragungszeiten:
Montag, 17. April, 8:00 – 16:00
Dienstag, 18. April, 8:00 – 16:00
Mittwoch, 19. April, 8:00 – 20:00
Donnerstag, 20. April, 8:00 – 16:00
Freitag, 21. April, 8:00 – 16:00
Samstag, 22. April, geschlossen
Sonntag, 23. April, geschlossen
Montag, 24. April, 8:00 – 16:00

 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.